Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
1.1. Sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen unseren Kunden und SBW Holz und Garten

sind in unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen festgelegt. Aufträge werden nur unter der Zugrundelegung
unserer Verkaufs- und Lieferbedingungen erfüllt. Abweichende Bedingungen sind nur dann rechtsgültig,
wenn diese von SBW Garten und Holz schriftlich bestätigt werden.
1.2. Die Preise die unter der Homepage www.design-hochbeet.at und sbw-holzundgarten.at angegeben werden sind ausschließlich
in österreichischer Währung und exklusive Mehrwertsteuer.
1.3. Es sind ausschließlich die von SBW Garten und Holz schriftlich bestätigten Aufträge rechtsgültig
1.4. Die Zustimmung zur Verarbeitung von Daten des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich erteilt.

2. Lieferung
2.1. Die von uns mitgeteilten Lieferzeiten bzw. Lieferfristen sind stets unverbindlich.

Die Lieferfrist beginnt erst nach Klärung aller technischen Details.
2.2. Sofern uns kein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten zur Last gelegt werden kann,
sind Schadenersatzansprüche unserer Kunden wegen verspäteter Lieferung (Verzug) oder
Nichterfüllung ausgeschlossen.
2.3. Sobald die Ware unsere Versandstelle verlassen hat, gilt die Lieferung als erfüllt.
2.4. Wir behalten uns technische Änderungen (insbesondere Konstruktions- und Formänderungen)
während der Lieferzeit vor.
2.5. Die Verpackung wird von uns mit dem Selbstkostenpreis veranschlagt und nicht mehr zurückgenommen.
2.6. Waren, die von uns an den Kunden als versandfertig gemeldet werden, lagern auf Rechnung und
Gefahr des Käufers, sofern die Waren nicht innerhalb von 3 Tagen vom Käufer abgerufen werden.
2.7. Der Versand erfolgt auch bei frachtfrei vereinbarter Lieferung auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
2.8. Der Auftraggeber hat für eine gesicherte Zufahrt für LKW bzw. Montagebus zu gewähren.
2.9. Wenn nicht anders festgelegt, erfolgt die Lieferung soweit mit LKW befahren werden kann.
2.10. Strom wird frei Baustelle kostenlos zur Verfügung gestellt.

3. Eigentumsvorbehalt
3.1. Die gelieferte, auf dem Lager des Kunden liegende Ware bleibt bis zur Bezahlung sämtlicher Forderungen

aus der Geschäftsverbindung unser ausschließliches Eigentum und ist von der übrigen Ware des Kunden
getrennt zu lagern und gegen Feuer und Diebstahl ausreichend versichert zu halten.
3.2. Verpflichtungen oder Sicherungsübereignungen an Dritte sind nicht zulässig. Von Pfändungen oder Zugriffen
dritter Personen auf die von SBW Holz und Garten unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren sind wir sofort
auf schnellstem Wege zu verständigen.
3.3. Der Käufer verpflichtet sich, Forderungen, die aus einer eventuellen Veräußerung der von uns unter
Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware resultieren, abzutreten, und zwar in der Höhe, in der unsererseits
Forderungen an den Käufer bestehen.
3.4. Die von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren sind vom Käufer ausreichend zu versichern.
Die Versicherungspolizze ist zu unseren Gunsten zu vinkulieren.

4. Zahlungsbedingungen
4.1. Online Bestellungen sind im Voraus zu bezahlen. Die Lieferung erfolgt unmittelbar nach Zahlungseingang

4.2. Abweichende Zahlungsvereinbarungen werden schriftlich im Angebot vereinbart, durch eine Auftragserteilung
stimmt der Käufer den Zahlungsvereinbarungen zu
4.3. Wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist die gesamte Auftragssumme im Vorhinein ohne Abzug
vor der Lieferung zu begleichen.
4.4. Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen der Umstände, die uns nach dem Vertragsabschluss bekannt
werden und die geeignet sind, an der Kreditwürdigkeit des Käufers zu zweifeln, berechtigen uns, sämtliche
Forderungen an den Käufer, bei gleichzeitiger Einstellung jeder weiteren Lieferung, fällig zu stellen und von
sämtlichen noch nicht erfüllten Verträgen zurückzutreten. Ein daraus eventuell resultierender Schaden ist uns
in voller Höhe zu ersetzen.
4.5. Der Käufer ist nicht berechtigt, Gegenforderungen oder Forderungen wegen erhobener Mängelrüge auf
den Kaufpreis aufzurechnen.
4.6. Vertragsstornierungen sind nur zulässig, wenn sie im gegenseitigen Einvernehmen erfolgen.
4.7. Bei einer Vertragsstornierung durch den Käufer sind wir berechtigt, den erlittenen Schaden und den
entgangenen Gewinn in Rechnung zu stellen.
4.8. Bei nicht fristgerechter Bezahlung unserer ordnungsgemäßen Leistung sind wir berechtigt, entweder
auf Zahlung zu bestehen oder wahlweise den Rücktritt vom Vertrag unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen
zu erklären, unsere Ware zurückzuholen und Ansprüche wegen Schadenersatz, Verdienstentgang etc.
geltend zu machen. Dieses Recht steht uns auch für Teilleistungen zu.

5. Erfüllungsort und Gerichtsstand
5.1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist das sachlich zuständige Gericht in Ried im Innkreis.

5.2. Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist ebenfalls Ried im Innkreis.
5.3. Für beide Vertragspartner ist österreichisches Recht anzuwenden.

6. Gewährleistung
6.1. Reklamationen sind sofort nach Ankunft der Ware am Bestimmungsort und vor deren Verarbeitung

oder Nutzung, schriftlich unter genauer Angabe der behaupteten Mängel, uns mitzuteilen.
6.2. Bitte vermerken Sie Transportbeschädigungen auf dem Lieferschein und lassen Sie sich das vom Fahrer bestätigen.
Nur dann ist eine eventuelle Vergütung der Schäden möglich bzw. sind sie von der Versicherung gedeckt.
Eine Warenannahme unter Vorbehalt ist grundsätzlich nicht möglich.
6.3. Wir behalten uns ausdrücklich die handelsüblichen Toleranzen sowohl hinsichtlich des Materials als auch
der Ausführung vor. SBW Holz und Garten - Produkte unterliegen einer ständigen Qualitätskontrolle.
Jedoch können Farb- und Strukturunterschiede des Holzes, selbst innerhalb eines Holzstammes, auftreten.
Dies gilt jedoch nicht als Mangel, vielmehr unterstreicht es die Schönheit und Exklusivität eines
naturgewachsenen Werkstoffes.
6.4. Für auftretende Schäden infolge unsachgemäßer Handhabung der von uns gelieferten Ware übernehmen
wir keinerlei Haftung.
6.5. Reklamationen wegen unvollständiger Lieferung sowie Transportschäden sind unverzüglich nach dem
Empfang der Ware bei uns schriftlich geltend zu machen.
6.6. Werden die Zahlungsbedingungen vom Käufer nicht eingehalten, so besteht unsererseits keine
Gewährleistungspflicht.
6.7. Für die Teile, die nicht bei uns erzeugt wurden, haften wir nicht. Weitgehende Ansprüche des Kunden,
wie etwa Ersatz von Arbeiten, Material, Gewinnentgang usw. sind ausgeschlossen.
6.8. Die Gewährleistung wird nach unserer Wahl entweder durch die Reparatur oder durch den Ersatz der
fehlerhaften Ware erfüllt.

7. Gefahrenhinweise
Für unsere Produkte können wir nur dann haften, wenn Sie die einschlägigen Gebrauchs- und

Montageanleitungen sowie Pflegeanleitung beachten.
Es ist darauf zu achten, dass jede widmungswidrige Verwendung unserer Produkte sowie des
Zubehörs verhindert wird, andernfalls wir keine wie immer geartete Haftung übernehmen können.